Der Mietvertrag ist abgeschlossen, sobald die Wohnung bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
Der Mieter ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis zu zahlen.
Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Räume und sämtliches Inventar schonend und pfleglich zu behandeln, die Mieträume ausreichend zu lüften und zu reinigen. Mängel und Schäden sind unverzüglich anzuzeigen.
Der Mieter verpflichtet sich, Haushaltsgeräte sorgfältig zu bedienen und beaufsichtigen und haftet für alle Schäden, die aus Nichtbefolgung dieser Pflichten entstehen.
Der Mieter erhält für die Zeit seines Aufenthaltes einen Wohnungsschlüssel, den er bei Abreise dem Vermieter wieder aushändigen muss.
Für den Wohnungsschlüssel wird ein Pfand von 50,00 Euro erhoben
Bei Verlust des Schlüssels haftet der Mieter für den Einbau eines Schlosses.
Der Vermieter darf die vermieteten Räume zur Prüfung ihres Zustandes oder zum Ablesen von Messgeräten betreten.
Die Wohnung steht ausschließlich den angegebenen Personen zur Verfügung. Sollte sich die Personenzahl verändern, ist der Vermieter zu benachrichtigen.
Zahlungsbedingungen: Im Voraus vor Schlüsselübergabe.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters.