Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
- Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
- Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung 20% des Übernachtungspreises.
- a) Der Gastwirt (Vermieter) ist nach treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch
genommene Zimmer/Wohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um
Ausfälle zu vermeiden.
b) Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 3 errechneten Betrag zu bezahlen. - An- und Abreisetag gelten als ein Tag.
- Der Gast verpflichtet sich, die gemieteten Räume und sämtliches Inventar schonend und pfleglich zu behandeln, die Mieträume ausreichend zu lüften und zu reinigen. Mängel und Schäden sind unverzüglich anzuzeigen.
- Der Gast verpflichtet sich, Haushaltsgeräte sorgfältig zu bedienen und beaufsichtigen und haftet für alle Schäden, die aus Nichtbefolgung dieser Pflichten entstehen.
- Der Gast erhält für die Zeit seines Aufenthaltes einen Wohnungsschlüssel, den er bei Abreise dem Gastgeber wieder aushändigen muss. Bei Verlust des Schlüssels haftet der Gast für den Einbau eines Schlosses.
- Der Gastgeber darf die vermieteten Räume zur Prüfung ihres Zustandes oder zum Ablesen von Messgeräten betreten.
- Das Appartement steht ausschließlich den gebuchten Personen zur Verfügung. Sollte sich die Personenzahl verändern, ist der Gastgeber zu benachrichtigen.
- Zahlungsbedingungen: Im Voraus vor Schlüsselübergabe.
- Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.